Persönlichkeitsrecht gegen Presserecht

Das Internet vergisst nichts - und das kann ein Problem sein. So wie im Fall eines verurteilten Straftäters. Anhand seines Falls präzisierte das Bundesverfassungsgericht jüngst das „Recht auf Vergessen“. Es hat den Rang der Pressefreiheit bei der Anwendung des Rechts auf Vergessenwerden gestärkt, verlangt aber auch eine neue Einordnung. In zwei am Mittwoch (27. November) veröffentlichten Beschlüssen betont das Gericht, bei der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegen die Presse- und Meinungsfreiheit müsse ein Ausgleich gefunden werden, der einen ungehinderten Zugriff auf die Originalberichte in Online-Pressearchiven möglichst weitgehend erhalte. Ein 1982 Verurteilter, im Jahr 2002 aus der Haft entlassener Mörder hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil er sein Persönlichkeitsrecht dadurch eingeschränkt sah, dass bei einer einfachen Suchmaschinen-Abfrage nach seinem Namen an erster Stelle mehrere Artikel des SPIEGEL über seinen Fall angezeigt wurden. Dazu betont der erste Senat des Verfassungsgerichts, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folge kein Recht auf Vergessenwerden in einem umfassenden Sinn. (hk)

 

Zeit online: Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Vergessen im Internet

tagesschau.de: "Recht auf Vergessen" - mit Einschränkungen

Spiegel online: Recht auf Vergessen muss neu ausgehandelt werden

Reporter ohne Grenzen: Verfassungsgericht betont Pressefreiheit