Schweiz: Eigentümerrecht vor Pressefreiheit

Weil die Schweizer Journalistin Jana Avanzini ein besetztes Haus betreten hat, um dem Vorwurf nachzugehen, der Eigentümer, Bodum Invest AG, lasse das Haus verrotten, um es dann abreißen zu können, hat das Bezirksgericht Luzern sie wegen Hausfriedensbruch zu 500 Franken Strafe plus Prozesskosten verurteilt. Das öffentliche Interesse wiege nicht so schwer, "dass sich die Begehung einer Straftat rechtfertigt". (ms)

 

Süddeutsche.de: Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruch verurteilt

Luzerner Zeitung: Journalistin wegen Hausfriedensbruch in besetzter Luzerner Villa verurteilt

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