Karlsruhe: BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte

Der Bundesnachrichtendienst (BND) verstößt mit seiner Strategischen Fernmeldeaufklärung im Internet gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden und damit den Verfassungsbeschwerden von Bürgerrechtlern und Reporterinnen und Reportern aus dem Ausland stattgegeben. (ms)

 

Bundesverfassungsgericht: Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes

Der Spiegel (online): Internetüberwachung des BND ist in heutiger Form verfassungswidrig

Welt: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu BND-Abhörpraxis

Tagesspiegel: Auslandsüberwachung des BND verstößt teilweise gegen Grundrechte