Die Hintertür im Fall Assange

Dass Wikileaks-Gründer Julian Assange nach einem Urteil des Londoner Distriktgerichts für Westminster (https://www.judiciary.uk/wp-content/uploads/2021/01/USA-v-Assange-judgment-040121.pdf) nicht an die USA ausgeliefert werden darf, ist zwar ein Erfolg für die Pressefreiheit. Aber das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen. Denn die USA haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Assange wird von den USA der Vorwurf gemacht, im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg vor mehr als zehn Jahren Staatsgeheimnisse öffentlich gemacht zu haben. Richterin Vanessa Baraitser ist nicht der Ansicht, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Frage der Pressefreiheit handelt. Sie hält die Anklagepunkte der USA in der Sache für gerechtfertigt und gab dem Auslieferungsantrag nur deshalb nicht statt, weil Assange in schlechter gesundheitlicher Verfassung ist und man angesichts der drohenden Strafe in den USA mit seinem Selbstmord zu rechnen sei. Gut möglich also, dass eine höhere Instanz anders entscheidet. (hk)

 

Der Spiegel: Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden

Süddeutsche.de: Überraschende letzte Worte

Reporter ohne Grenzen: Nein zu Auslieferungsantrag lässt Hintertür offen