Gesundheitsinfos bei Google: Schlappe für Spahn

Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Kooperation mit dem Internet-Riesen Google geschlossen, durch die bei Suchabfragen nach Gesundheitsthemen seit November 2020 direkt Informationen des Ministeriums in Infoboxen auftauchten. Dagegen hatte der Betreiber des Burda gehörenden Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht geklagt. Das Landgericht München I hat diese Praxis nun vorläufig untersagt. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ  führte dazu aus, dass das staatliche Gesundheitsportal unter Außerkraftsetzung der für alle Gesundheitsportale geltenden Kriterien in prominenter Weise auf der ersten Suchergebnisseite angezeigt wurde und damit die bis dahin führenden privaten Portale verdrängte. Philipp Welte, im Vorstand bei Burda u.a. verantwortlich für Netdoktor.de und Vizepräsident des VDZ, kommentierte das Urteil: "Diese Entscheidung des Landgerichts München ist ein erster wichtiger Schritt in einem grundsätzlichen Verfahren, in dem nichts weniger als die Freiheit der Presse verhandelt wird. Indirekt subventioniert das Gesundheitsministerium mit Steuergeldern die Vermarktung des Suchmonopolisten Google, der neben dem staatlichen Medienangebot ungerührt Werbung verkauft." Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat die Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google ebenfalls als unzulässig eingestuft. Die bevorzugte Anzeige von Inhalten des Portals Gesund.bund.de bei Google verstieße gegen die Pressefreiheit, heißt es in dem Gutachten. (as)

 

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: WD 10 - 3000 - 060/20Google und „gesund.bund.de“

FAZ.net: Gesundheitsministerium und Google dürfen nicht eng kooperieren

Horizont.net: Gericht untersagt Kooperation zwischen Gesundheitsministerium und Google

New Business: Landgericht München untersagt Kooperation zwischen Google und Bundesgesundheitsministerium

VDZ: Google darf staatliches Gesundheitsportal nicht bevorzugen

BDZV: Google darf staatliches Gesundheitsportal nicht bevorzugen

Kress: Erste Schlappe für Jens Spahn und Google: Gericht sieht in Zusammenarbeit Kartellverstoß