Schweiz: Sieg für die Pressefreiheit

In Lausanne ist ein fast fünf Jahre währender Rechtsstreit zu Ende gegangen: Das Schweizer Bundesgericht hat geurteilt, dass die Luzerner Journalistin Jana Avanzini mit ihrer Recherche über eine Hausbesetzung keinen Hausfriedensbruch begangen hat. Das berichtete am 1. April das Luzerner Onlineportal Zentralplus, für das Avanzini damals recherchiert hatte und das die heute freischaffende Journalistin bei dem Rechtsstreit unterstützte. Die beiden vorherigen Instanzen hatten Avanzini jeweils wegen Hausfriedensbruch verurteilt, weil sie im April 2016 eine besetzte Villa in Luzern betreten hatte. (hk) 

 

Zentralplus: Fall Gundula: zentralplus-Journalistin Jana Avanzini siegt vor Bundesgericht

Süddeutsche.de: Schweizer Journalistin siegt vor Bundesgericht