Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert eine grundlegende Überarbeitung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure. „Es ist völlig unverständlich, warum die Zivilgesellschaft von diesem Gesetzgebungsprozess komplett ausgeschlossen wurde. Ein Gesetz, das so wie dieses unsere gesellschaftlichen Grundfesten tangiert, kann nicht einfach so in kürzester Zeit im stillen Kämmerlein beschlossen werden“, mahnte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.
Es sei grundsätzlich erforderlich, konsequent gegen Hassbotschaften und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken vorzugehen. Dafür biete der Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ durchaus Anknüpfungspunkte, wie etwa die Einrichtung von Kontaktstellen für Strafermittlungsbehörden. „Insgesamt ist der Gesetzentwurf aber abzulehnen, da er einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit darstellt, einen Eingriff, der dazu noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sozialen Netzwerke überlassen wird, die damit zu Richtern über unsere Grundrechte gemacht werden“, erklärte Haß.
Die Vergangenheit habe wiederholt gezeigt, dass Facebook schon jetzt Inhalte löscht, die eindeutig dem Recht auf Meinungsfreiheit unterliegen. Die Androhung eines Bußgelds in einer Höhe von bis zu 50 Millionen Euro bei Nichtlöschung von gemeldeten Inhalten, so wie im Gesetzentwurf vorgesehen, könne derartige „Kollateralschäden“ nur vermehren, warnte Haß.
(Pressemitteilung des dju)
Pressemitteilung auf dju.verdi.de