Am 12. September 1949 wurde der liberale Politiker Theodor Heuss von der Bundesversammlung zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Schon im Dezember 1948 war er von den Landesvorsitzenden mehrerer liberaler Parteien nach der Gründung der FDP zu ihrem Vorsitzenden gewählt worden. Er gehörte zu den sog. Verfassungsvätern des Grundgesetzes. Gemäß Grundgesetz muss der Bundespräsident einen Kandidaten für die Position des Bundeskanzlers vorschlagen, was dann drei Tage danach erfolgte.
(hhb)
Theodor Heuss (2.v.l.) wird durch Erich Köhler, Präsident des Deutschen Bundestages, als erster Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland vereidigt (r. Karl Arnold, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und erster Bundesratspräsident)
Copyright: Bundesarchiv B 145 Bild-P098282
Bundespräsident Theodor Heuss erhält von Peter-Maria Busen, Oberbürgermeister der Stadt Bonn (r.), zu seinem 70. Geburtstag den Ehrenbürgerbrief; 30. Januar 1954
Copyright: Bundesarchiv B 145 Bild-F048626-0009A; Foto Helmut Arntz
Quellen
Wahl von Theodor Heuss zum ersten Bundespräsiden 1949 / NDR ARDretro
Theodor Heuss wird erster Bundespräsident / Archivradio
Sven-Felix Kellerhoff: Als Bürgerlichkeit in Deutschland noch mehrheitsfähig war / DIE WELT am 9.8.2021