Verkündung der Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland am 6. Mai 1952

Das "Deutschlandlied" mit allen drei Strophen war am 11. August 1922 von Reichspräsident Friedrich Ebert offiziell zur Nationalhymne der Weimarer Republik erklärt worden. Danach aber wurde sie durch die Nationalsozialisten diskreditiert, weil sie diese erste Strophe zur Legitimierung ihrer Expansionsziele missbrauchten und sie zudem nur zusammen mit dem "Horst-Wessel-Lied" singen ließen. Außerdem passte ein „Deutschland Deutschland über alles“ ohnehin nicht in die Zeit nach dem grauenvollen Zweiten Weltkrieg.

Übergangsweise, etwa bei der Verkündung des Grundgesetzes, sangen die Mitglieder des Parlamentarischen Rats das Lied „Ich hab mich ergeben, mit Herz und mit Hand“ von Hans Ferdinand Maßmann. 

Als sich bei einem Sechstagerennen in Bremen amerikanische Offiziere beim Erklingen des Schlagers „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“ erhoben und salutierten, weil sie den Karnevalsschlager für unsere Nationalhymne hielten, schüttelten sich viele Bundesbürger vor Lachen. Dann ertönte in Köln vor einem Fußballspiel Deutschland gegen Belgien nach der belgischen Nationalhymne ebenfalls dieser Trizonesien-Schlager.

Adenauer hatte sich da längst für die dritte Strophe des Deutschlandlieds als Nationalhymne eingesetzt, mit dem Text „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Als er im April 1950 bei einer Versammlung im West-Berliner Titania-Palast die Zuhörer aufforderte, sich zu erheben und die dritte Strophe des Deutschlandlieds zu singen, kam es allerdings zu einem kleinen Skandal: Die SPD-Politiker verließen den Saal und die drei westlichen Stadtkommandanten blieben sitzen.

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Nun stellte Bundespräsident Heuss in seiner Silvesteransprache 1950 das Lied „Land des Glaubens, deutsches Land“ als künftige Nationalhymne vor und ließ sie erstmals im NWDR erklingen. Er hatte beim Dichter Rudolf Alexander Schröder den Text für eine neue Hymne bestellt - die Melodie dazu hatte der Stuttgarter Komponist Hermann Reutter geschrieben.

Im Januar 1951 wurde sein Hymnenvorschlag intensiv beworben – alle westdeutschen Radiosender strahlten ihn als "Hymne für Deutschland" jeweils am Sendeschluss aus. Das Echo in der Öffentlichkeit war ziemlich vernichtend – immer mehr Stimmen forderten die dritte Strophe des "Deutschlandlieds" und verspotteten den Vorschlag als "Theos kleine Nachtmusik".

Also einigte man sich im Mai 1952 auf Adenauers Vorschlag, was dann am 6. Mai 1952 im Bulletin des Bundespresseamtes offiziell verkündet wurde.

Doch selbst in diplomatischen Kreisen sprach sich die Entscheidung nicht so schnell herum. So geschah es, dass Adenauer noch im Jahr 1953 als Staatsgast in Chicago mit dem Lied „Heidewitzka, Herr Kapitän“ empfangen wurde.

Nach der Wiedervereinigung bestätigte Bundespräsident von Weizsäcker in Abstimmung mit Kanzler Kohl, dass die dritte Strophe des Deutschlandlieds unsere Nationalhymne bleibt. Das wurde am 27. August 1991 im Bulletin Nr. 89 des Presse- und Informationsamtes veröffentlicht.

(hhb)

 

Quellen

11.11.1948: Ein Karnevalshit als Fast-Nationalhymne – Der Trizonesiensong / WDR

Gründungswehen der Bundesrepublik – Deutschland sucht die Superhymne / SPIEGELGeschichte am 18.8.2011

Einigkeit und Recht und Freiheit / General-Anzeiger Bonn vom 27.8.2016

Die verworrene Geschichte unserer Nationalhymne / FOCUS am 15.2.2017

Adenauers Hymnen-Handstreich / Frankfurter Rundschau am 27.1.2019

Sven-Felix Kellerhoff: Warum „Theos Nachtlied“ Deutschland erspart blieb / DIE WELT am 31.12.2020

Wie Deutschland zu seiner Nationalhymne kam / MDR am 2.5.2022

Als ein Karnevals-Lied fast die deutsche Nationalhymne ersetzte / STERN am 22.5.2025