Deutsche Schulden und Auslandsguthaben

24. Mai  1952 Göttinger Neueste

Es gibt nur drei Möglichkeiten, ohne ernsthafte Gefährdung der kaum genesenen deutschen Wirtschaft dem anerkannten Verlangen der Gläubiger zu entsprechen: 1. Das Moratorium für alle Zahlungen wird bis zur Wiedervereinigung verlängert. 2. Man einigt sich auf Zins- und Tilgungszahlungen. 3. Der Anspruch wird mit dem Wert des beschlagnahmten ehemaligen deutschen Eigentums im Ausland – rund 20 Milliarden Mark – verrechnet.

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