Zur Entspannung des Ost-West-Konflikts wurde auch der Rechtsstatus für das geteilte Berlin zwischen den Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA neu verhandelt. Dabei ging es vor allem um die dauerhafte Sicherung West-Berlins: seine Anbindung an die Bundesrepublik, ein Ende von Störungen der Zufahrtswege und Erleichterungen für die Bürger West-Berlins.
Über das Viermächte-Abkommen – auch als Berlin-Vertrag bezeichnet – wurde 17 Monate lang verhandelt, vom 26. März 1970 bis zur Unterzeichnung am 3. September 1971. In Kraft trat das Abkommen dann am 3. Juni 1972.
(hhb)
Quellen
Viermächteabkommen – mehrere Beiträge in DIE ZEIT zwischen 1975 und 2013
Peter Sturm: Etwas Normalität für Berlin / FAZ am 4.10.2010
Hermann Rudolph: 40 Jahre Vier-Mächte-Abkommen / Tagesspiegel am 2.9.2011
3. Juni 1972 – Vier-Mächte-Abkommen tritt in Kraft / WDR am 3.6.2017
Berlin: das ‚betreffende Gebiet‘ – Das Jahr 1971 / rbb24 am 13.4.2019
Ulrich Paul: An diesen Tischen verhandelten die vier Mächte über Berlin / Berliner Zeitung am 3.9.2021
Otto Langels: Meilenstein der Neuen Ostpolitik / Deutschlandfunk am 3.9.2021
Rainer Lübbert: Berliner Details / SPIEGEL 36/2021 vom 3.9.2021
Sven-Felix Kellerhoff: Berlin sollte kein viertes Mal nach 1945 eine Weltkrise auslösen / DIE WELT am 3.9.2021
Am 3. September 1971 unterzeichnen die Botschafter der ehemaligen Alliierten das Rahmenabkommen der vier Mächte über Berlin (Viermächteabkommen). Erstmals seit 1945 verpflichtet sich die Sowjetunion darin zu einem ungehinderten Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. Die Verpflichtung gilt auch für eine Einreise von Westberlinern nach Berlin (Ost) und in die DDR.
Im ehemaligen Alliierten Kontrollratsgebäude unterzeichnen die Botschafter das Abkommen. v.l.n.r.: Jean Sauvagnargues (Frankreich), Roger Jackling (Großbritannien), Pjotr Abrassimow (UdSSR) und Kenneth Rush (USA)
Copyright: Bundesarchiv B 145 Bild-00005058 und B 145 Bild-00010562, Fotograf Ludwig Wegmann