Der Journalist, Schriftsteller und Drehbuchautor Eckart Heinze spürte unter seinem Pseudonym Michael Mansfeld als investigativer Journalist Politiker, Ärzte und Juristen auf, die in der NS-Zeit wichtige Funktionen ausgeübt hatten und manchmal sogar an Verbrechen beteiligt waren. Für ihre Entnazifizierung hatten sie sich sogenannte „Persilscheine“ besorgt, in denen sie oft sogar als Opfer oder Widerstandskämpfer beschrieben wurden. Oder sie hatten ihren Fragebogen schlicht gefälscht. Auf diese Weise waren viele hoch belastete NS-Funktionäre nach dem Krieg sofort wieder in ihre Ämter zurückgekehrt.
Eckart Heinze wurde am 4. Februar 1922 als Sohn eines Bergwerkdirektors in Lissa – heute Leszno – in der vormaligen Provinz Posen geboren. Ab 1928 besuchte er die Grundschule in Halle an der Saale und ab 1934 das Kaiserin-Augusta-Gymnasium in Berlin. Nach seiner Schulzeit begann er ein Studium der Theaterwissenschaften und besuchte parallel dazu eine Schauspielschule, bis er 1941 zur Wehrmacht eingezogen wurde. Als Soldat kämpfte er in Italien, Frankreich und in der Sowjetunion; neunmal wurde er verwundet und kam nach dem 20. Juli 1944 wegen angeblicher Verbindungen zum Widerstand vorübergehend in Haft. Bei Kriegsende geriet er zunächst in sowjetische Gefangenschaft, konnte aber fliehen und wurde Dolmetscher in einem Camp für Displaced Persons, wo ehemalige Zwangsarbeiter vorübergehend untergebracht worden waren.
Ab 1949, also mit Gründung der Bundesrepublik, begann er als freier Journalist unter dem Pseudonym Michael Mansfeld zu arbeiten. Dabei recherchierte er under cover – so wie im Jahr 1950 in der Nervenklinik Eichberg im Rheingau, wo in der Nazizeit behinderte Menschen ermordet worden waren. Dieselben Ärzte mit Nazi-Vergangenheit waren dort nach wie vor tätig und quälten auch zu Beginn der 50er Jahre psychisch kranke Menschen mit ihren sadistischen Methoden aus der NS-Zeit, was sogar einen Todesfall zur Folge hatte. Heinze schrieb darüber einen ausführlichen Bericht, der mit Aufnahmen des Fotografen Rudolf Sievers am 9. Juli 1950 unter der Headline „Wir fragen die Ärzte von Eichberg“ im Stern erschien.
Die im Bericht erwähnten Halbgötter in Weiß, die ihr Nazi-Denken und ihr früher erprobtes Handeln nach wie vor fortführten, wurden schonungslos öffentlich dargestellt.
Im Jahr darauf entstand seine Artikelserie, die „Einblicke in die Personalpolitik des Bonner Auswärtigen Amtes“ bot. Auch darin ging es um frühere hohe NS-Funktionäre, die bereits wieder im Auswärtigen Amt tätig waren, das damals vom Kanzler Adenauer in Personalunion geführt wurde. Die fünfteilige Artikelserie erschien vom 1. bis 6. September 1951 in der Frankfurter Rundschau. Mit diesen Enthüllungen brachte Heinze auch Konrad Adenauer gegen sich auf.
Im Juli 1952 kam es in Wiesbaden zum sogenannten Eichberg-Prozess, der von der Leitung der Landesheilanstalt gegen die beiden Journalisten und gegen Karl Beckmeier, stellvertretender Chefredakteur beim stern, angestrengt worden war. Über diesen Prozess schrieb Josef Müller-Marein unter seinem Pseudonym Jan Molitor am 13. November 1952 in DIE ZEIT ein Nachwort: „Ärzte, Richter, Presseleute ... Wer weiß, was Journalismus heißt?“ Müller-Marein bezeichnete den Prozess „als den größten Journalisten-Prozess, der je vor deutschen Gerichten stattfand; ein Journalisten-Prozeß von der höchsten Bedeutung für die Frage, was unter den Begriffen ‚Aufgabe‘ und ‚Freiheit der Presse‘ zu verstehen sei.“
Nach der Urteilsverkündung im "Eichberg-Prozess'"(Heilanstalt im Rheingau): Stern-Chefredakteur Henri Nannen (links) überreicht dem verurteilten Journalisten Eckart Heinze alias Michael Mansfeld (500 DM wegen übler Nachrede u.a.) den "Goldenen Stern", in der Mitte Fotograf Rudolf Sievers (200 DM).
Copyright: ullstein bild - ullstein bild
Von Jan Molitor (alias Müller-Marein)
Geldstrafen für die angeklagten Journalisten –: so lautet das Urteil im Wiesbadener "Eichberg-Prozeß".
Es ist ein leidiges Ding, in der Presse über die Presse zu schreiben, weil allzu leicht der Leser das Gefühl hat, abseits zu stehen. Aber da ist soeben der "Eichberg-Prozeß", in dessen Mittelpunkt drei Journalisten standen, zu Ende gegangen, und ein Nachwort ist notwendig, nicht nur der Presse wegen, sondern wegen der Leser, wegen der Öffentlichkeit.
Um den Fall kurz zu rekapitulieren –: Der "Stern" hat vor zwei Jahren einen Bericht (Photos und Text) über die Zustände in der hessischen Heil- und Pflegeanstalt Eichberg veröffentlicht. Es war ein aufsehenerregender Bericht, mehr noch: eine schwere Anklage – der Eichberg-Ärzte vor aller Öffentlichkeit. Die leitenden Ärzte, Dr. Wilhelm Hinsen und Dr. Gerhard Ohm, zeigten den Stellvertretenden Chefredakteur des "Stern", Karl Beckmeier, den Reporter Michael Heinze-Mansfeld und den Photographen Siewers wegen falscher Anschuldigung und übler Nachrede an. So begann vor der Dritten Strafkammer des Wiesbadener Landgerichtes ein Prozeß, in dem 156 Zeugen in 38 Verhandlungstagen vernommen wurden. Ein Monster-Prozeß also. Soweit er ein Ärzte-Prozeß war, der größte seit den Verhandlungen von Nürnberg. Soweit er ein Journalisten-Prozeß war, der größte, der je vor deutschen Gerichten stattfand. Und eben dies war er: ein Journalisten-Prozeß und von der höchsten Bedeutung für die Frage, was unter den Begriffen "Aufgabe" und "Freiheit der Presse" zu verstehen sei. Sogleich sei hier hinzugefügt: Erst, wenn man konsequent genug ist, den Begriff "Presse" als ein Synonym für "Öffentlichkeit" hinzunehmen, erst dann wird die Bedeutung des "Eichberg"-Prozesses für die Allgemeinheit klar.
Erster Eindruck nach dem Studium der sich hoch auftürmenden Akten –: Der Prozeß wäre würdig, von einem Dramatiker gedichtet, verdichtet zu werden. Denn die Auftretenden waren typisch, und typisch waren ihre Äußerungen. Jeder hatte seine eigne Ehrauffassung, und die Journalisten schnitten, was die Freiheit ihres Blickes und die Einschätzung ihrer selbst anging, am besten ab. Verteidigten sie doch, indem sie sich ihrer Haut wehrten, das Recht der Öffentlichkeit, ja das Recht der Demokratie! Im übrigen aber ... Da war zum Beispiel der Rechtsvertreter der beiden klagenden Ärzte, ein Advokat, dem sein hohes Alter nichts gegen seine legere Eitelkeit geholfen hatte: der sagte, er habe nichts gegen den Journalismus, im Gegenteil, er habe sich selbst schon feuilletonistisch und in Leitartikeln betätigt, aber in diesem Falle, und dann goß er seine Verachtung aus. Es war die Verachtung, die der Öffentlichkeit galt. (Wie, wenn ein Journalist einmal vor Gericht sagte, er habe nichts gegen die Justiz; er habe sich selbst schon als Friedensrichter versucht? Oh, das würde ihm schlecht bekommen.) Und der Staatsanwalt. Er meinte unter anderem: da der "Eichberg"-Chefarzt das Photographieren verboten hätte, so hätte der Photograph eben nicht photographieren dürfen, basta! Und was er dem Angeklagten Mansfeld zum Guten anrechnete, hieß wörtlich so: "Zu berücksichtigen ist" – nein, nicht seine gute Absicht, den armen Patienten der "Heil"- und "Pflege"-Anstalt auf dem Eichberg zu helfen, sondern – "seine Tätigkeit als Soldat im Kriege." Worauf Mansfeld, als er in seinem Schlußwort an der Reihe war, das einzig Würdige sagte, was hier gesagt werden mußte: "Ich bitte Sie ausdrücklich, keinen Unterschied zwischen Mannesmut im Kriege und der Zivilcourage im bürgerlichen Leben zu machen." Und zur Sache selbst, um deretwillen er angeklagt war, sagte er: "Wir haben uns mit unserer Veröffentlichung zum Sprecher derer gemacht, die im Schatten leben, die arm an Geist und auch meist arm an Geld sind, die in einer verworrenen Welt in die Mühle der Paragraphen und Verordnungen geraten sind... Ich bitte um Freispruch."
Und nun die Richter. Der Vorsitzende sprach milde von "gewissen Kindheitserscheinungen der Journalistik" (es sollte mal ein Journalist einem jungen Assessor vor Gericht sagen: ‚Für einen jungen Richter schon ganz nett geurteilt!‘ – da hätte er aber etwas angerichtet). Milde Richter also. Doch Freispruch? Nein.
Die Journalisten wurden – wenn auch relativ milde – verurteilt. Wären umgekehrt die Eichberg-Ärzte angeklagt gewesen, so wären sie verurteilt worden, sie erst recht und wahrscheinlich nicht so milde. Entsetzlich war, was im "Stern" über die "Heil"-Praxis von Eichberg zu lesen stand; aber entsetzlicher noch ist, was in den Gerichtsakten darüber zu lesen steht. Selbst der Staatsanwalt sagte: Ja, es seien Patienten geschlagen worden, in einem Falle sogar durch den "behandelnden" Arzt höchstselbst. Ja, es ist wahr, daß ein Patient sich das Leben nahm. Und schon dieser ekelhafte Eichberg-Jargon, in dem es Worte wie "Kotzspritze" und "Zement-Spritze" gab. Wer auf dem Eichberg nicht Liebkind, Liebpatient war, wurde in "Dauerschlaf" versenkt und mit Methoden behandelt, vor denen die Sachverständigen vor Gericht erschraken. "Dauerbäder" stundenlang und fortgesetzt durch Tage, und bei der geringsten "Renitenz" gleich ein Eimer kalten Wassers über den Kopf – das gehörte noch zu den feinsten Methoden der Ärzte von Eichberg. – Erschwerend für die Tat der Angeklagten käme hinzu, so sagte indessen der Staatsanwalt, daß nach der Veröffentlichung ihres Berichtes im "Stern" die Leute sich weigerten, ihre Kranken nach dem Eichberg zu schaffen. Wir möchten hinzufügen: Und nun, nach dem Prozeß? Kommt für den Prozeß nicht auch erschwerend hinzu, daß jetzt erst recht die Leute sich weigern werden, ihre Kranken zum Eichberg-Haus in Behandlung zu geben? Insoweit muß man nämlich Richter und Journalisten unter ein und denselben Gesichtswinkel stellen: Ist ein Bericht erst veröffentlicht, ist ein Prozeß erst angestrengt, so ist’s in beiden Fällen eine Sache der Öffentlichkeit. Und es ist sehr bezeichnend, daß im "Dritten Reich" zugleich mit der Freiheit der Presse, das Recht der Richter verlorenging, zumindest doch eingeschränkt wurde. Wer mit Gewalt, anstatt nach dem Recht, regiert, muß allemal bedacht sein, Schleier vor die Öffentlichkeit zu legen. Das traf für die Nazis zu, jedoch auch für die Eichberg-Ärzte, und wer von den heute Regierenden den Schuh anziehen will – mag er beispielsweise der hessische Landeshauptmann sein, dem Eichberg untersteht – der ziehe ihn an.
Der damalige Staatsanwalt hatte Mansfeld bei der Anklage lediglich seinen Militärdienst zugutegehalten: „Zu berücksichtigen ist seine Tätigkeit als Soldat im Kriege." Nicht etwa Mansfelds Absicht, vor allem den damaligen Patienten in der Heilanstalt auf dem Eichberg zu helfen. Die Veröffentlichung sei geschäftsschädigend gewesen, denn nun würden immer weniger Familien ihre Angehörigen dort unterbringen. Wofür offenbar weniger die ärztlichen Methoden als ein Bericht darüber schuld gewesen sein sollte. Worauf Mansfeld in seinem Schlußwort konterte: "Ich bitte Sie ausdrücklich, keinen Unterschied zwischen Mannesmut im Kriege und der Zivilcourage im bürgerlichen Leben zu machen."
Derart lange und teure Prozesse, mit denen kritische Journalisten schon damals mundtot gemacht werden sollten, haben bis heute weiter zugenommen. Juristen bezeichnen sie als ‚SLAPP-Prozesse – „strategic lawsuit against public participation“ – Verfahren, in denen Kritiker und Journalisten von Unternehmen und deren Managern, von Behörden und Politikern eingeschüchtert werden sollen, damit sie ihre Recherchen nicht veröffentlichen. Was schon bei Eckart Heinze insofern gelang, als er zum Entschluss kam, sich von nun an lieber als Schriftsteller und Drehbuchautor und nicht mehr als freier Journalist zu betätigen.
Über all die Diplomaten, die den Wechsel aus der Berliner Wilhelmstraße jetzt in die Koblenzer Straße in Bonn problemlos geschafft hatten, schrieb er den Schlüsselroman „Bonn – Koblenzer Straße. Der Bericht des Robert von Lenwitz“. Und arbeitete zusammen mit seiner Frau Gerda Corbett mit an den Drehbüchern für viele wichtige Nachkriegsfilme, wie „Die Brücke“ (Regie Bernhard Wicki), „Der Transport“ (Regie Jürgen Roland), „Zeugin aus der Hölle“ oder „Marinemeuterei 1917“ sowie für mehrere Fernsehspiele.
Eckart Heinze starb im Alter von nur 57 Jahren am 26. Mai 1979 in Rosenheim.
(hhb)
Quellen
Jan Molitor: Ärzte, Richter, Presseleute – Nachwort zum Eichberg-Prozess / DIE ZEIT 46/1952 vom 13. November 1952
Silbernes Paulchen / SPIEGEL 3/1968 vom 14.1.1968
Bücher
Michael Mansfeld: Bonn -- Koblenzer Straße. Der Bericht des Robert von Lenwitz / Verlag Kurt Desch, München