Das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage des „Tagesspiegel“ auf Auskünfte über eingeleitete Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Abgeordneten abgewiesen. Das Parlament sei keine "auskunftspflichtige Behörde im Sinne des Presserechts“. Es hob damit ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts auf, das auch gerade für den parlamentarischen Bereich das Rech der Medien auf Information unterstrich. (tf)