In Mecklenburg-Vorpommern setzt der Generalstaatsanwalt Helmut Trost Maßstäbe in der Verfolgung eines kritischen Lokalredakteurs. Thomas Kruse hatte im "Nordkurier" bereits 2014 über seltsame Bräuche eines Jagdpächters berichtet, der seine Beute hinter dem Privatwagen schleifte. Der "Rabauken-Jäger" und die Justizministerin des Landes sind im gleichen CDU-Kreisverband aktiv. Trotz eines Hinweis der Regierung des Ministerpräsidenten Erwin Sellering (SPD) doch "souveräner" mit der Kritik der Öffentlichkeit umzugehen, will der Genalstaatsanwalt jetzt im Revisionsverfahren eine Bestrafung des Journalisten wegen Beleidigung durchsetzten, nachdem die Staatsanwaltschaften das Verfahren bereits zweimal einstellen wollten. Und schlimmer noch: "Auch die Presse hat nicht die alleinige Definitionshoheit darüber, ob das aufgegriffene Thema ... von einem konkreten Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt ist", fordert der Generalstaatsanwalt Trost, sie habe die Aufgabe die Dinge in ein "richtiges Licht zu stellen." (sk)