Sieg der Pressefreiheit: Freispruch im Fall „Rabauken-Jäger“

Mit einem Freispruch in der dritten Instanz endete der Beleidigungs-Prozess gegen einen Redakteur des „Nordkurier“, der in den beiden Vorinstanzen zu je 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Das Oberlandesgericht Rostock entschied nun, dass der Begriff „Rabauken-Jäger“ keine Beleidigung für einen Waidmann war, der ein totes Reh an einem Seil hinter seinem Auto her geschleift hatte. Das OLG sah in dem Begriff „Rabauken-Jäger“ eine eher harmlose Herabsetzung. Der Generalstaatsanwalt hatte die Staatsanwälte vor Ort, die das Verfahren einstellen wollten, zweimal angewiesen, Anklage zu erheben. „Nordkurier“-Redakteur Thomas Krause erklärte: „Ich bin erleichtert. Das Oberlandesgericht hat einfach seriös entschieden.“

Mit seiner Revisionsbegründung hatte der Generalstaatsanwalt Trost für Aufsehen gesorgt. Er hatte geschrieben: "Auch die Presse hat nicht die alleinige Definitionshoheit darüber, ob das aufgegriffene Thema ... von einem konkreten Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt ist." Das OLG stellte dazu fest, die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall vorrangig, der Ehrschutz müsse hier zurücktreten. Der Jäger müsse sich auch heftige Kritik für sein unwaidmännisches Verhalten gefallen lassen. Die Presse habe ein berechtigtes Interesse an aktueller Berichterstattung.  (ms)

 

Urteil des OLG Rostock in Sachen "Rabauken-Jäger" (OLG Rostock ...

www.rechtsindex.de

Gericht spricht Journalist vom Vorwurf der Beleidigung frei ...

www.morgenpost.de

Gerichtsverfahren: Berufungsprozess im „Rabaukenjäger“-Fall ...

www.nordkurier.de

Der beleidigte Waidmann

(faz.net, Jochen Zenthöfer)