Sieg für freien Journalismus

Das Amtsgericht München hat ein deutliches Signal für die Pressefreiheit gesetzt. Am 15. Dezember 2016 hat es die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten und Grimme-Preisträger Daniel Harrich und vier seiner Kollegen wegen „Verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte die Journalisten wegen des Buches „Netzwerk des Todes“ und der Fernseh-Dokumentation „Tödliche Exporte – Wie das G36 nach Mexiko kam“ angeklagt (Siehe auch 11. Mai 2016: Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Grimme-Preisträger). Es geht um die Veröffentlichung interner Akten, die Gegenstand einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Angestellte des Rüstungskonzerns Heckler & Koch sind. Nach § 353 d Strafgesetzbuch darf aus solchen Dokumenten vor der Hauptverhandlung nicht wörtlich zitiert werden. Abstrus an den Ermittlungen gegen Harrich ist die Tatsache, dass dieser und seine Kollegen den Behörden in Stuttgart Beweismaterial im Fall Heckler & Koch zur Verfügung gestellt hatten, etwa die Seriennummern von nach Mexiko gelieferten Gewehren. Jetzt wollte die Staatsanwaltschaft München sie vor Gericht sehen, weil sie ihre eigenen Recherche-Ergebnisse veröffentlichten. (ms)

SWR: Keine Anklage wegen Heckler & Koch-Doku

Börsenblatt: Keine Anklage gegen Harrich und Grässlin zugelassen

Passauer Neue Presse: Recherche zu Waffengeschäften - Anklage platzt

Netzfrauen: Hurra – Klage abgewiesen! Nur weil Journalisten illegale Waffendeals von Heckler & Koch aufdeckten – wurde gegen sie ermittelt!