Das Bundesverfassungsgericht hat die Presse- und Meinungsfreiheit gestärkt und ein vorangegangenes Urteil des Kammergerichtes zugunsten des damaligen Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum aufgehoben, mit dem der Tagesspiegel zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet worden war. (as)
Der Tagesspiegel: Bundesverfassungsgericht gibt Tagesspiegel recht