Korrekt zitiert

Das Kölner Landgericht stärkte die journalistischen Rechte im Umgang mit der rechtspopulistischen Partei "Alternative für Deutschland" (AFD). Deren baden-württembergischer Landesvorstand Markus Frohnmeier darf zu Recht ein hetzerisches Zitat aus einem Demonstations-Aufruf zugeschrieben werden, das ein Internetportal aus Ulm in der Berichterstattung verwendete. (sk)

 

Meedia: AfD-Politiker Markus Frohnmaier verliert vor Gericht gegen Ulmer Lokal-Portal