Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Bundesrechnungshof in Bonn seine Prüfungsberichte über die Finanzierung von PR-Aktivitäten der Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen einem Journalisten, der sie einklagte, offenlegen muss. (tf)