Das Netzwerk Recherche ist besorgt über die Rechtsaufassung von leitenden Mitarbeitern im Kanzleramt. Danach werde eine freie Presse, wie sie das Grundgesetz garantiert, von den sozialen Medien abgelöst.
So berichtet das Netzwerk Recherche im Newsletter vom 19. April:
"Ein leitender Mitarbeiter des Bundeskanzleramts hat in einem Beitrag für das 'Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste' für die Abschaffung des Auskunftsanspruchs der Presse bei Bundesbehörden plädiert."
Es wird in dem Rechtskommentar die Auffassung vertreten, dass in einer Medienlandschaft, in der sich jeder mittels neuer Technologien vernetzen und selbst informieren könne, die “herkömmliche Presse” die Gatekeeper-Funktion verloren habe und damit Bedeutung und Berechtigung eingebüßt. Deswegen sei verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen, dass die Presse bessergestellt werde als ein engagierter Einzelner. Schlussfolgerung war, dass die presserechtlichen Ansprüche wegfallen sollten und auf das Jedermannsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz reduziert würden.
Auf Nachfrage erklärte immerhin "Regierungssprecher Seibert, der Rechtskommentar des BKA-Juristen sei ein privater wissenschaftlicher Beitrag und spiegele nicht die Auffassung der Bundesregierung wider." (sk)
Netzwerk Recherche: # 09: Jurist des Bundeskanzleramts stellt Auskunftsanspruch der Presse infrage