Laut Urteil des OLG Karlsruhe ist die namentliche Nennung eines heutigen Mitarbeiters zweier baden-württembergischer AfD-Abgeordneter als ehemaliges NPD-Mitglied in der Online-Zeitschrift "Kontext" ebenso rechtens wie die Veröffentlichung von rassistischen, demokratiefeindlichen Chat-Protokollen des Mannes. (tf)
Deutschlandfunk: Prozess um rassistische Chats „Ein Sieg für die Pressefreiheit“
Badische Neueste Nachrichten: Wochenzeitung Kontext darf AfD-Mitarbeiter namentlich nennen