Fremdenhass am Pranger

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt, dass ein „Pranger" gegen die Schreiber von Hatemails, wie ihn „Bild“ 2015 mit Namen und Foto veröffentlichte, auch „bei einem beanstandungswürdigen Verhalten aus der Sozialsphäre“ nicht gerechtfertigt sei. (tf)

 

Der Tagesspiegel: "Facebook-Pranger" von "Bild" bleibt unzulässig