Rundfunk-Finanzierung: Erfolg in Karlsruhe

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ARD, ZDF und Deutschlandradio, haben mit ihren Klagen in Karlsruhe Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Rundfunkbeitrag ab 20. Juli wie vorgeschlagen um 86 Cent auf 18,36 Euro erhöht wird. Weil das Land Sachsen-Anhalt es unterlassen habe, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, habe es gegen Artikel 5 des Grundgesetz verstoßen. (ms)

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

 

FAZ.NET: Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro

Süddeutsche.de: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

WELT: „Klatsche für die CDU in Sachsen-Anhalt“ – Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro

n-tv: Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag um 86 Cent an