Artikel 14. Zur Gewährleistung der wirklichen Freiheit der Meinungsäußerung für die Werktätigen beseitigt die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik die Abhängigkeit der Presse vom Kapital und übergibt alle technischen und materiellen Mittel zur Herausgabe von Zeitungen, Broschüren, Büchern und allen anderen Druckerzeugnissen in die Hände der Arbeiterklasse und der armen Bauernschaft und sichert ihre freie Verbreitung im ganzen Lande.