vom 5. August 1990
Artikel 22
a) Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise, die nicht gegen die Prinzipien der Scharia verstößt.
b) Jeder hat das Recht, für das Richtige einzutreten, das Gute zu propagieren und vor dem Falschen und der Sünde zu warnen,wie es den Normen der Scharia entspricht.
c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf nicht ausgebeutet oder in einer Weise missbraucht werden, die die Heiligkeit und die Würde der Propheten verletzt, moralische und ethische Werte untergräbt oder die Gesellschaft spaltet, korrumpiert oder ihr schadet oder ihren Glauben schwächt.
d) Es ist nicht erlaubt, nationalistischen oder doktrinären Hass zu schüren oder etwas zu tun, das zu einer Form rassischer Diskriminierung aufhetzt.