Im Verfolg der Bekanntmachung vom 5. September d. J. wird das Verbot des Transports von Leichen aus dem Hamburgischen Gebiet nach auswärts hierdurch eingeschränkt auf den Transport von Leichen solcher Personen, welche an der Cholera oder an einer cholera-verdächtigen Krankheit gestorben sind.
11. Oktober 1892 Hamburgische Börsen-Halle Zeitung für Handel und Schiffahrt Morgen-Ausgabe
11. Oktober 1892 Hamburgische Börsen-Halle Zeitung für Handel und Schiffahrt Morgen-Ausgabe
11. Oktober 1892 Hamburgische Börsen-Halle Zeitung für Handel und Schiffahrt Nachmittags-Ausgabe
11. Oktober 1892 Hamburgische Börsen-Halle Zeitung für Handel und Schiffahrt Nachmittags-Ausgabe