15. März 1952 Frankfurter Allgemeine Zeitung Der Remer-Prozess machte deutlich, dass Landgerichtsdirektoren nicht zugemutet werden sollte, die Versäumnisse des Gesetzgebers auszubaden, d. h. die Ehrenrettung der tapferen Männer des Widerstandes.
15. März 1952 Frankfurter Allgemeine Zeitung
Der Remer-Prozess machte deutlich, dass Landgerichtsdirektoren nicht zugemutet werden sollte, die Versäumnisse des Gesetzgebers auszubaden, d. h. die Ehrenrettung der tapferen Männer des Widerstandes.