Bayern: Rechtswidrige Hausdurchsuchung

Die Hausdurchsuchung bei dem fränkischen Journalisten Thomas Herterich im Dezember 2020 war rechtswidrig. Das stellte das Landgericht Würzburg jetzt fest. Herterich hatte von einer Demo berichtet, die dem Querdenker-Milieu zugerechnet wurde. Hinterher klingelten zwei Staatsschutzbeamte bei ihm und durchsuchten seinen Computer, speicherten Fotos auf einem USB-Stick und begründeten das mit Beweismittelsicherung. Sie ermittelten damals gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit Stör-Aktionen möglicher Linksextremer während der Demo. In Herterich vermuteten sie einen Gegendemonstranten. Das Gericht hat nun den entsprechenden Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Begründung: „Die beschlagnahmten Aufnahmen unterliegen (...) einem Beweiserhebungsverbot“. Herterich gehöre zum „geschützten Personenkreis“, er sei sehr wohl Journalist. Die Durchsuchung hätte also nicht stattfinden dürfen. (hk)

 

BR24: Würzburger Polizei durchsuchte rechtswidrig Journalisten-Wohnung

Süddeutsche Zeitung: Durchsuchung bei Würzburger Journalist war rechtswidrig