Die Hausdurchsuchung bei dem fränkischen Journalisten Thomas Herterich im Dezember 2020 war rechtswidrig. Das stellte das Landgericht Würzburg jetzt fest. Herterich hatte von einer Demo berichtet, die dem Querdenker-Milieu zugerechnet wurde. Hinterher klingelten zwei Staatsschutzbeamte bei ihm und durchsuchten seinen Computer, speicherten Fotos auf einem USB-Stick und begründeten das mit Beweismittelsicherung. Sie ermittelten damals gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit Stör-Aktionen möglicher Linksextremer während der Demo. In Herterich vermuteten sie einen Gegendemonstranten. Das Gericht hat nun den entsprechenden Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Begründung: „Die beschlagnahmten Aufnahmen unterliegen (...) einem Beweiserhebungsverbot“. Herterich gehöre zum „geschützten Personenkreis“, er sei sehr wohl Journalist. Die Durchsuchung hätte also nicht stattfinden dürfen. (hk)
BR24: Würzburger Polizei durchsuchte rechtswidrig Journalisten-Wohnung
Süddeutsche Zeitung: Durchsuchung bei Würzburger Journalist war rechtswidrig